Die Beiträge werden halbjährlich eingezogen, abgesehen vom Passivbeitrag, dieser wird jährlich eingezogen. Der Einzug des Beitrags erfolgt rückwirkend jeweils zum 15.06. und 15.12. des laufenden Jahres. Fällt der Abbuchungstag auf ein Wochenende/Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Werktag.